Aufgrund der besonderen Gefahrenlagen in Windparks müssen alle Beschäftigten mit deutschem Arbeitsvertrag oder auf Entsendungsbasis in deutschen Windparks tätige Personen über eine Ausbildung als Ersthelfer gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation verfügen.
Betriebliche Ersthelfer sind geschulte Laien, die im Notfall als erste am Unfallort eintreffen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um akute Gesundheits- und Lebensgefahren abzuwenden. Die Grundausbildung zum betrieblichen Ersthelfer umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten in einem Erste-Hilfe-Lehrgang.
Zusätzlich sollte ein Teil der Ersthelfer in Windparks eine erweiterte Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren – insbesondere in den Modulen GWO Enhanced First Aid und/oder DGUV “Ersthelfer Windenergie”. Diese Weiterbildung befähigt sie, während der oft verlängerten Wartezeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte weiterführende Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen.
Erweiterte Erste-Hilfe-Kompetenz für Windenergie-Ersthelfer
Die erweiterte Qualifikation des „Ersthelfenden-Windenergie“ baut auf der regulären Erste-Hilfe-Ausbildung auf und umfasst:
eine zusätzliche Erste-Hilfe-Weiterbildung (18 Unterrichtseinheiten),
erweiterte Ausrüstung für spezialisierte Erste-Hilfe-Maßnahmen,
die Nutzung von Telekonsultation zur Unterstützung bei Notfällen.
Um eine effektive Notfallversorgung sicherzustellen, müssen die erweiterten Erste-Hilfe-Kenntnisse alle zwei Jahre durch praxisorientierte Refresher-Trainings aufgefrischt werden. Diese beinhalten realitätsnahe Übungen, um auch in seltenen Notfallsituationen ein schnelles und gezieltes Handeln zu gewährleisten.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Ersthelfer in Windparks
Gültige Qualifikation in einem der Module GWO Enhanced First Aid (Refresher) oder DGUV Ersthelfer Windenergie
Uneingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit
Lehrinhalte der erweiterten Erste-Hilfe-Ausbildung
Allgemeine Maßnahmen bei Unfällen und Notfällen, Rettung im On- und Offshore-Bereich
Erstversorgung und Vitalzeichenkontrolle
Bewusstseins-, Atem- und Kreislaufstörungen
Knochenbrüche und Gelenkverletzungen
Wundversorgung und Behandlung lebensbedrohlicher Blutungen
Versorgung thermischer Verletzungen
Erste Hilfe bei Augenverletzungen
Schmerzmanagement
Szenario basiertes Training
Gültigkeitsdauer
Die Qualifikation ist 2 Jahre gültig und muss anschließend durch eine entsprechende Fortbildung erneuert werden.